Der VSW – Ein Wettbewerbsverband

Nach dem privatrechtlich ausgelegten deutschen Wettbewerbsrecht sind insbesondere Konkurrenten und Verbände der Wirtschaft dazu berufen, ohne Einflussnahme von staatlichen Institutionen die Einhaltung der Regeln eines fairen Wettbewerbs zu sichern und unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Die Übernahme dieser Aufgabe durch die Wirtschaft selbst ist eine außerordentlich nützliche und seit Jahrzehnten bewährte Einrichtung. Diejenigen, die die geltenden Wettbewerbsregeln missachten, verschaffen sich hierdurch einen erheblichen, ungerechtfertigten Vorsprung gegenüber den gesetzestreuen Mitbewerbern. Eine Wirtschaftsordnung aber, in der der Rechtsbrecher Vorteile zu Lasten der Rechtstreuen erringt, nimmt als Ganzes Schaden und lässt einen fairen und geordneten Leistungswettbewerb nicht mehr zu.

Alle seriösen und gesetzestreuen Gewerbetreibenden sind daher gefordert, einer solchen Entwicklung Einhalt zu gebieten und sich für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit unserer marktwirtschaftlichen Ordnung einzusetzen.

Mit der Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen ist der einzelne betroffene Gewerbetreibende oftmals überfordert, übersteigen doch die Risiken einer in den meisten Fällen notwendigen gerichtlichen Unterbindung der Verletzungshandlungen vielfach deren finanzielle und sachliche Möglichkeiten. Darüber hinaus berühren Rechtsverletzungen im Wettbewerb nicht nur die Interessen der unmittelbar betroffenen Wettbewerber, vielmehr gleichermaßen die Interessen der Allgemeinheit. Die branchenübergreifende Wahrung und Bündelung sowohl der gewerblichen Interessen wie auch der Allgemeininteressen fällt den Wettbewerbsverbänden zu, sachkundigen Körperschaften, die sich vornehmlich der Bekämpfung von unlauterem Wettbewerb und Wirtschaftskriminalität widmen. Wettbewerbsverbände wahren mit ihrer Tätigkeit das öffentliche Interesse an der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs.

Seit mehr als 30 Jahren ist der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. – VSW - auf dem für die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft außerordentlich wichtigen Gebiet der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sowie der Wirtschaftskriminalität sehr erfolgreich tätig. Mit seinem engagierten und mutigen Einsatz für Lauterkeit in Handel und Gewerbe leistet er seit Jahrzehnten seinen Beitrag zur Sicherung eines funktionsfähigen Leistungswettbewerbs.

Der VSW wurde im Jahre 1975 von namhaften Berliner Kaufleuten als Wettbewerbsverband gegründet, von Anbeginn an hat er seinen Geschäftssitz in Berlin. Der räumliche Tätigkeitsbereich des Verbandes ist allerdings keineswegs auf den Raum Berlin beschränkt, sondern umfasst vielmehr das gesamte Bundesgebiet. Für das Vorgehen des Verbandes ist es dabei unerheblich, ob die zu beanstandende unzulässige Wettbewerbshandlung von einem deutschen Unternehmen oder einem ausländischen Mitbewerber begangen wird, soweit nur die durch die deutsche Wettbewerbsordnung geschützten Interessen der Mitbewerber und Verbraucher beeinträchtigt sind.

Der VSW ist politisch ungebunden und wirtschaftlich unabhängig, er verfügt über eine solide, ausreichende finanzielle Ausstattung und trägt sich seit der bedeutenden Anschub-Unterstützung durch seinen Gründer und langjährigen ersten Vorsitzenden, den Kaufmann und Juwelier Ernst Krämer, bislang uneingeschränkt aus eigenen Mitteln, insbesondere durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, sowie den Einnahmen aus Abmahnungen, Vertragsstrafen oder Vergleichszahlungen. Der Verband ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Eingezogene Vertragsstrafen oder Vergleichszahlungen werden dem Prozesskostenfonds zugeführt und ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Die Vereinsmitglieder erhalten keinerlei Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins, sämtliche Inhaber von Vereinsämtern des VSW sind ehrenamtlich tätig.